14. ARBEITNEHMERRECHTE Über die Bindung an den bundesweiten Flächen- tarif der Genossenschaftsbanken (vgl. auch Kri- terium 8) gewährleistet die Volksbank Kraichgau attraktive Arbeitsbedingungen, die für die Be- schäftigten deutlich günstiger sind als die ge- setzlichen Standards (wie z.B. im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn oder gesetzlichen Ur- laubsanspruch). Als regional ausgerichtetes Unter- nehmen unterhält die Bank ausschließlich Filialen in Nordbaden. Die Beteiligung der Beschäftigten und deren Rechte sind darüber hinaus fest in der Unterneh- menskultur der Volksbank Kraichgau verankert. Die Bank stellt durch ihre Führungsleitlinien – die für alle Hierarchieebenen gelten – sicher, dass die Rolle und das Verhalten der Unternehmensfüh- rung und Führungskräfte klar definiert sind. Der Betriebsrat sichert in seiner stellvertreten- den Funktion die Einbindung der Beschäftigten in Entscheidungen durch das gesetzliche Mitbe- stimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrecht. Im betrieblichen Vorschlagswesen können die Beschäftigten u.a. Verbesserungsvorschläge zum Nachhaltigkeitsmanagement einreichen und sich aktiv beteiligen. Außerdem sind die Beschäftig- ten in vielfältigen Arbeitskreisen und Projekten eingebunden, um so an der Gestaltung der be- trieblichen Arbeitsprozesse und der Zukunftsaus- richtung der Bank verantwortlich mitzuwirken (z.B. beim Strategieentwicklungsprozess). Mit der Umsetzung des Grundkonzeptes Prozessma- nagements „PRIMA“ (Prozesse intern managen) werden viele Beschäftigte in den kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingebunden. Die Prozes- steams hinterfragen bestehende Prozesse und beschäftigen sich mit den Auswirkungen anste- hender technischer und rechtlicher Verände- rungen. Auf dieser Grundlage gestalten sie die Prozesse neu oder effizienter zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und der Prozessperforman- ce. Die Unternehmensführung wird regelmäßig in die Entscheidungsprozesse, u.a. bei Projekten, der Prozessgestaltung und im Vorschlagswesen, ein- gebunden. Zudem findet ein regelmäßiger Aus- tausch mit dem Betriebsrat statt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist ein dau- erhafter Prozess und daher ohne konkreten Endzeitpunkt zur Zielerreichung ausgestattet. Die interne Prüfung erfolgt auf unterschiedliche Weise: So erfolgt die Prüfung bei Projekten, Pro- zessen und Verbesserungsvorschlägen im Rah- men der jeweiligen systemgestützten Abläufe nach dem Statusprinzip. Zudem findet eine re- gelmäßige Überprüfung durch die Revision (in- tern und extern) und die Zentrale Stelle für Be- trugsprävention statt. Auch die Auswertung von Mitarbeiterbefragungen, Beurteilungs- und Mit- arbeitergesprächen ist Bestandteil des internen Prüfprozesses. Die hierdurch erfolgte Analyse hat gezeigt, dass sich keine wesentlichen Risiken aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbe- ziehungen sowie Produkte und Dienstleistungen ergeben, die aktuell eine realistische negative Aus- wirkung auf die Arbeitnehmerbelange haben. 15. CHANCENGERECHTIGKEIT Die Vergütung der Beschäftigten ist, wie unter Kriterium 8 beschrieben, angemessen ausgestal- tet. Eine Differenzierung nach Herkunft, Haut- farbe, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Ge- schlecht oder körperlicher Behinderung ist weder nach der tariflichen noch nach der betrieblichen Vergütungssystematik zulässig. Eine Diskriminierung von Beschäftigten aufgrund von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Behin- derung, sexueller Orientierung oder Lebensein- stellung wird bei der Volksbank Kraichgau nicht geduldet. Hierauf achten wir ebenso bei den 26